Erlärung
Ich/Wir versicher(n)e, dass diese Angaben den Tatsachen entsprechen und dass ich/wir die Schulleitung von allen eintretenden Veränderungen, z.B. Wohnsitzwechsel, die von Einfluss auf den Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten sein können, sofort und unaufgefordert unterrichten werde(n). Bei einem Schulabgang oder sonstigem Wegfall der Voraussetzungen während des Schuljahres werde(n) ich/wir eine etwa ausgehändigte Schülerjahreskarte (Fahrausweis und Monatswertmarken) unverzüglich der Schulleitung zurückgeben. Falls ich/wir den genannten Verpflichtungen nicht nachkomme(n) und dadurch oder durch unrichtige Angaben ich/wir (auch teilweise) eine nicht zustehende Schülerjahreskarte erhalte(n), verpflichte(n) ich/wir mich/uns hiermit, den dadurch dem Schulträger oder der Schule entstandenen Schaden zu ersetzen.
Erstattet werden vom Land NRW allerdings nur die Kosten, die beim Besuch des nächst- gelegenen Gymnasiums in öffentlicher / privater Trägerschaft entstehen würden.
Das bedeutet, dass ggfs. ein Zuzahlungsbetrag von den Eltern zu übernehmen ist. Mir/Uns ist bekannt, dass der Schulträger oder die Schule für verloren gegangene Fahrausweise, Monatswertmarken keinen Ersatz leistet.