Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.
Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Neben dem Vorstand werden weitere Vertreter in die Schulkonferenz gewählt. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt der Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.
Wer als Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen auftritt, kann nicht für die Schule sprechen. Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch den Schulleiter vertreten. Er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.