Termine / Wichtige Informationen

Unser

Elternteam

Auch die Eltern unserer Schüler sind wichtiger Teil des Gymnasium Schloss Overhagen. In unseren Elternvertretungen tragen sie maßgeblich dazu bei das GSO nachhaltig aufzustellen.

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden (das Bild oben zeigt die Vorsitzenden vom Schuljahr 2023-2024) nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. 

Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Neben dem Vorstand werden weitere Vertreter in die Schulkonferenz gewählt. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt der Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.

Wer als Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen auftritt, kann nicht für die Schule sprechen. Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch den Schulleiter vertreten. Er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.
Die Schulpflegschaft - dazu gehören:
- Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
- Die Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften.
Mit beratender Stimme:
- Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7
- Der Schulleiter
- Die Vertreter der Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
- Die Vertreter der Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften.
Die Schulpflegschaftsvertreter im Schuljahr 2020/ 2021
Die Vorsitzende ist Frau Behmer (Klasse 5) und ihre Stellvertreterinnen sind Frau Wiegandt, Frau Steinhoff und Frau Diedrichs.

Klassenpflegschaft

Mindestens einmal im Jahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte, Lernmittel, Klassenfahrten sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Ab Klasse 7 kann der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin hinzukommen.

Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern einen Vorsitz und eine Stellvertretung. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schüler*innen jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für je 20 Schüler*innen einen Vertreter/eine Vertreterin für die Schulpflegschaft, das heißt, für z. B. 61 Schüler werden vier Vertreter gewählt. Für jede Vertretung wird eine Stellvertretung gewählt.
Aufgaben der Klassenpflegschaftsvorsitzenden:
- Mitglied in der Schulpflegschaft.
- Ansprechpartner*in für den/die Klassenlehrer/in.
- Sie rufen die Sitzung der Klassenpflegschaft ein.
- Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Absprache mit der Klassenleitung).
- Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
- Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.
- Vermittler zwischen Eltern, Schülern*innen, Lehrer*innen und Förderverein.
- Teilnahme an den Schulpflegschaftssitzungen und ggf, an der Schulkonferenz.
- Aufbau eines guten Netzwerks innerhalb der Klasse zum Informationsaustausch (E-Mailverteiler oder Ähnliches)
- Weitergabe an schulischen Informationen per E-Mail (so fern möglich)
- Organisation von Elternstammtischen, Klassenfahrten etc.
- Eltern zu Mitarbeit  in der Schulgemeinschaft motivieren.
Sie werden nicht allein gelassen!
Diese Aufgaben müssen sie nicht allein bewerkstelligen. Sie sind der erste Ansprechpartner, können aber auch einzelne Aufgaben an andere Eltern der Klassengemeinschaft weitergeben oder sie gemeinsam mit ihnen erledigen. Außerdem können Sie sich mit anderen Mitgliedern der Schulpflegschaft und dem oder der Schulpflegschaftsvorsitzenden beraten.

Die

Schulkonferenz

die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter*innen an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer sind zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz der Schulen mit einer Sekundarstufe vertreten (Drittelparität).

Am GSO hat die Schulkonferenz 12 Mitglieder (Schulen bis 500 Schülerinnen und Schülern).

Sie kann jedoch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine höhere Mitgliederzahl beschließen, als das Schulgesetz es vorsieht. Das Verhältnis der Zahlen der Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter*innen muss jedoch gewahrt bleiben.
Zur Schulkonferenz gehören:
- Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft)
- Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz)
- Schülerinnen und Schüler (gewählt vom Schülerrat).
Mit beratender Stimme:
- Die ständige Vertretung des Schulleiters
- Verbindungslehrerinnen und -lehrer.
Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum des Schulleiters den Ausschlag.
Aufgaben und Themen der Schulkonferenz
- das Schulkonzept
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen
- Zusammenarbeit mit anderen Partnern
- Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
- Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
- Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
- Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
- Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel (Eigenanteil)
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Information und Beratung
- Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
- Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
- besondere Formen der Mitwirkung
- Mitwirkung beim Schulträger
- Erlass einer Schulordnung
- Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen
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