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Dieser Vertrag gilt jeweils für das laufende Schulhalbjahr. Er wird stillschweigend verlängert, wenn er nicht zum 31. Juli oder 31. Januar eines Jahres schriftlich gekündigt wird.
Die Kündigung muss sechs Wochen vor dem Ende des Schulhalbjahres schriftlich vorliegen.
Der Silentiumsvertrag beinhaltet Aufgabenbetreuung in den Nachmittagsstunden.
ZahlungsempfängerFörderverein Gymnasium Schloss Overhagen e.V.Staatlich anerkanntes privates GymnasiumSchlossgraben 17-19 - 59556 LippstadtTelefon 02941 / 28439541. Vorsitzender: Franz HelmannAmtsgericht PaderbornVereinsregister 40267Sparkasse LippstadtDE62 4165 0001 0000 0121 20
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Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
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